Gehaltsrechner der EHS

Weil du nicht nur Respekt verdienst, sondern auch richtig gutes Geld.

Mit unserem Gehaltsrechner findest du schnell heraus, wie dein Gehalt beim größten Pflegeunternehmen in Baden-Württemberg aussehen kann - passend zu deinem Beruf, deiner Erfahrung und deinen Einsatzzeiten.

Entdecke deine Vorteile rund ums Geld

Die Heimstiftung möchte eine Arbeitgeberin nach deinen Vorstellungen sein - auch finanziell. 

  • Bezahlung nach Tarif

    Bezahlung nach Tarif

    Bei uns gelten die verbindlichen Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland.

  • Jahressonderzahlung

    Jahressonderzahlung

    Du bekommst pro Jahr bis zu einem Monatsgehalt als Extra-Zahlung.

  • Regelmäßige Gehaltserhöhungen

    Regelmäßige Gehaltserhöhungen

    Durch steigende Berufserfahrung und Tariferhöhungen bekommst du regelmäßig mehr Geld.

  • Zahlreiche Zulagen und Zuschläge

    Zahlreiche Zulagen und Zuschläge

    z.B. Fachkraftzulage, Schichtzulage, Wechselschichtzulage, Kinderzuschlag, Stand-by-Dienste und für kurzfristiges Einspringen.

  • Besondere Zuschüsse

    Besondere Zuschüsse

    Bei uns bekommst du eine Geburtsbeihilfe, Sterbefallbeihilfe und Sterbegeld.

  • Betriebliche Altersvorsorge

    Betriebliche Altersvorsorge

    Du wirst bei einer Zusatzversorgungskasse (ZVK) versichert. Aus unseren Beiträgen und einem kleinen Eigenanteil erhältst du später eine Betriebsrente. 

  • Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen

    Wir zahlen für dich z.B. in deinen Bausparvertrag ein.

  • Mobilitätszuschuss

    Mobilitätszuschuss

    Für die Fahrt zur Arbeit bezahlen wir dir einen Zuschuss für dein Deutschland-Ticket. Bei Azubis übernehmen wir die Kosten des Tickets komplett.

FAQ

  • Nach welchem Tarif bezahlt die EHS?

    Bei der EHS profitierst du von einem hohen Gehalt nach AVR Württemberg Viertes Buch. Die AVR Württemberg Viertes Buch sind identisch mit den AVR der Diakonie Deutschland (AVR.DD).

    Unter dem Link unten kannst du die AVR einsehen. Häufig gesuchte Themen sind:

    • Gehaltstabelle (Anlage 2, S. 128)
    • Arbeitszeit (§ 9 ff., S. 20 ff.)
    • Zuschläge (§ 19a ff., S. 53 ff.)
    • Urlaub (§ 28 ff., S. 75 ff.)
    • Altersvorsorge (§ 27 ff., S. 71 ff.)

  • Gibt es Sonderzahlungen?

    Ja. Bei uns erhältst du eine Jahressonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts. Diese Sonderzahlung ist in zwei Teile aufgeteilt, also jeweils ein halbes Monatsgehalt. Die erste Zahlung erfolgt im November und ist garantiert. Die zweite Zahlung erfolgt im Juni des Folgejahres und hängt ab vom finanziellen Erfolg der Einrichtung.

  • Wie entwickelt sich mein Gehalt im Laufe der Zeit?

    Durch deine zunehmende Berufserfahrung steigst du automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf und damit steigt auch dein Gehalt. Aber auch Tariferhöhungen tragen dazu bei, dass du regelmäßig mehr Geld bekommst. 

    Zusätzlich kannst du durch Fort- und Weiterbildungen, z.B. zur Praxisanleitung oder Wohnbereichsleitung, weitere Zulagen oder höhere Eingruppierungen erreichen. 

  • Welche Zulagen kann ich bekommen?

    Je nach Einsatzbereich und Arbeitszeit erhältst du zum Beispiel Fachkraftzulagen, Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen, aber auch Zulagen für Stand-​by-​Dienste und für kurzfristiges Einspringen.

    Diese Zuschläge steigern dein Gehalt häufig deutlich. Wie viel das bei dir konkret ausmacht, kannst du ganz einfach mit unserem Gehaltsrechner herausfinden.

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